Samstag, 19. Mai 2001
Im Mineralogischen Museum der Universität Hamburg
Grindelallee 48, 20146 Hamburg
Motto:"Schätze der Natur"
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Alle Termine auf einen Blick.
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Eisenmeteorit 424 kg, Gibeon, Namibia |
Meteorite sind aus dem Weltraum zur Erde gestürzte Himmelskörper.
Sie stammen zum größten Teil aus dem Asteroidengürtel, einer Umlaufbahn zwischen Mars und Jupiter.
Meteoriten liefern Informationen über Bau und Entstehung von Erde und Sonnensystem.
Meteorite bestehen aus:
- Metall (Eisenmeteorite),
- Gesteinsmaterial (Steinmeteorite) oder
- einer Kombination dieser Komponenten (Steineisenmeteorite).
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Satzung des Vereins zur Förderung des Mineralogischen Museums e.V.
beschlossen auf der Gründungsversammlung am 30.Mai 1989.
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H. von Struve
Entwicklung des Mineralogischen Museums
Die Geschichte des Mineralogischen Museum beginnt eigentlich bei Heinrich von Struve (1772-1851), dem ersten Präsidenten des "Naturwissenschaftlichen Vereins", der im Jahre 1839 ein Vereinsmuseum gründete, das "in einem passenden Lokale aufgestellt und an bestimmten Wochentagen dem freien Besuch des Publikums geöffnet sein sollte."
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Sammlung
Der etwa 80.000 mineralogische Objekte umfassende wissenschaftliche Sammlungsfundus des Museums, darunter rund 50.000 Mineralien, verteilt sich auf Lehr-, Magazin- und Schausammlungen. Er bildet den Hintergrund für die rund 1100 Exponate, die auf zwei Ebenen mit über 500 m² Stellfläche der Öffentlichkeit präsentiert werden.
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Am 30.Mai 1989 wurde der Verein zur Förderung des Mineralogischen Museums e.V. gegründet.
Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist wegen der Förderung der Wissenschaften und der Volksbildung auf dem Gebiet der Mineralogie vom Finanzamt Hamburg-Nord gemäß Freistellungsbescheid vom 18.04.2013, St.Nr. 17/450/03318 für die Jahre 2009 - 2011 befreit.
Die Körperschaft "Verein zur Förderung des Mineralogischen Museums e.V." ist nach § 5 Absatz 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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